Wie unsere Stiftung funktioniert
Eine Stiftung erfüllt mit Hilfe des Vermögens des Stifters und weiterer Zustifter einen von den anfänglichen Stiftern festgelegten Zweck. Dabei soll das Vermögen auf Dauer erhalten werden. Die Stiftung „Haus der Jugend und Technik“ ist eine private Stiftung bürgerlichen Rechts, die gemeinnützigen Zwecken dient. Die Stiftung ist auf ewig angelegt. Die Stiftung hat eine Satzung, in der die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festgeschrieben sind. Die Satzung kann eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Stiftung „Haus der Jugend und Technik“ ist eine gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht. Die Stiftung wird durch den Vorstand verwaltet, der durch den Stiftungsrat beaufsichtigt wird.
Der Vorstand verwaltet das Stiftungsvermögen und vermehrt es auf Grund seiner Erfahrungen durch Finanzanlagen. Die Renditen, die sich aus der Anlage des Stiftungsvermögens ergeben, werden für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet.