Stiftungsrat
Der Stiftungsrat überwacht die satzungsmäßige Realisierung des Stiftungszwecks. Er gibt dem Vorstand Ratschläge zur Optimierung der Vorstandsarbeit und zur wirtschaftlichen Leitung.
Dem Stiftungsrat gehören an:
- der Oberbürgermeister der Stadt Jena oder eine von ihm beauftragte geeignete Person, die aber vom Vorstand bestätigt werden muss,
- ein vom „Modelleisenbahnklub Jena 49 e.V.“ benannter Vertreter, vorzugsweise der Verantwortliche einer Jugendgruppe, der ebenfalls vom Vorstand zu wählen ist und
- eine fachlich qualifizierte Person, mit guten Kenntnissen des öffentlichen Rechts und mit Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung sein.
Der Stiftungsrat hat folgende Aufgaben:
- Beratung und Überwachung des Vorstandes
- Entgegennahme der Jahresrechnung
- Überwachung der von der Stiftung geförderten Vorhaben:
- Beschlussfassung über Empfehlung für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Verwendung von Stiftungsmitteln
- Entgegennahme des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszweckes.
- Bestellung der Vorstände auf Basis der vom Vorstand unterbreiteten Vorschläge