Stiftungsrat

Der Stiftungsrat überwacht die satzungsmäßige Realisierung des Stiftungszwecks. Er gibt dem Vorstand Ratschläge zur Optimierung der Vorstandsarbeit und zur wirtschaftlichen Leitung.

Dem Stiftungsrat gehören an:

  1. der Oberbürgermeister der Stadt Jena oder eine von ihm beauftragte geeignete Person, die aber vom Vorstand bestätigt werden muss,
  2. ein vom „Modelleisenbahnklub Jena 49 e.V.“ benannter Vertreter, vorzugsweise der Verantwortliche einer Jugendgruppe, der ebenfalls vom Vorstand zu wählen ist und
  3. eine fachlich qualifizierte Person, mit guten Kenntnissen des öffentlichen Rechts und mit Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung sein.

Der Stiftungsrat hat folgende Aufgaben:

  1. Beratung und Überwachung des Vorstandes
  2. Entgegennahme der Jahresrechnung
  3. Überwachung der von der Stiftung geförderten Vorhaben:
    1. Beschlussfassung über Empfehlung für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Verwendung von Stiftungsmitteln
    2. Entgegennahme des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszweckes.
  4. Bestellung der Vorstände auf Basis der vom Vorstand unterbreiteten Vorschläge
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